Von der Geschichte
bis zum
Aufbau des Computers.
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    Datenschutz als Grundrecht
     
    Grundrecht auf Datenschutz
    Jede einzelne Person hat grundsätzlich das Recht, über die Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen.
    Einschränkungen dieses Rechts bedürfen eines Gesetzes.
    Einschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.
     
    Problematik des Datenschutzes
     
    Generelle Probleme des Datenschutzes
    Über eine Person werden falsche Daten gespeichert.
    Über eine Person werden die richtigen Daten gespeichert, diese gelangen jedoch zu unbefugten Personen oder werden falsch ausgewertet.

    Beispiele zur Datenschutzproblematik
    Durch unzureichenden Passwortschutz einer Datenbank mit Gehaltstabellen der Mitarbeiter ist auch unbefugten Personen ein Zugriff auf diese Daten möglich.
    Bei der Übermittlung von Kreditkarteninformationen über das Internet werden die Daten zwischengespeichert und durch Unbefugte abgefragt.
    Ein Polizist gibt bei der Erfassung eines Straftäters einen falschen Vornamen ein, so dass die Straftat einer anderen Person zugeordnet wird.
     
    Datenschutzgesetze und Richtlinien
     
    Datenschutzgesetze
    Als Rahmen gilt die EU-Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union.
    In den einzelnen europäischen Ländern existieren Landesdatenschutzgesetze.

    Wozu dienen Datenschutzgesetze?
    Datenschutzgesetze regeln die Zuverlässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und durch private Unternehmen.

    Datenschutzgesetz in Europa
    EU-Datenschutzrichtlinie regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
    Auszug aus der EU-Datenschutzrichtlinie

    Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen
    Gegenstand der Richtlinie
    Begriffsbestimmungen
    Anwendungsbereich
    Anwendbares einzelstaatliches Recht
    Kapitel II. Allgemeine Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
    personenbezogener Daten
    Abschnitt I. Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten
    Abschnitt II. Grundsätze in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Verarbeitung von Daten
    ...

    Datenschutzgesetz in Deutschland
    Im Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) stehen die bundesweiten Gesetze zum Datenschutz.
    Innerhalb der Bundesländer existieren Landesdatenschutzgesetze.
     
    Datenschutzbeauftragte
     
    Bundesbeauftragter für den Datenschutz
    Gewählt vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung.
    35. Lebensjahr muss vollendet sein.
    Innerhalb der Bundesländer gibt es jeweils einen Landesdatenschutzbeauftragten.

    Bundesdatenschutzbeauftragter
    Aufgaben:
    Kann von jedermann in Anspruch genommen werden, wenn dieser bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden ist.

    Verantwortlichkeit:
    Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis zum Bund.
    In Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
    Untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.
    Erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht.
    Wird innerhalb der Bundesländer durch Landesdatenschutzbeauftragte unterstützt.

    Datenschutz im Unternehmen
    Alle Unternehmen der Privatwirtschaft haben nach dem BDSG die Verpflichtung, einen Datenschutz-beauftragten schriftlich zu bestellen, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und mindestens fünf Arbeitnehmer in der Regel mit der Verarbeitung dieser Daten befasst sind.
    oder
    Wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und mindestens zwanzig Arbeitnehmer mit der Verarbeitung der Daten in der Regel beschäftigt sind.

    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
    Aufgaben:
    Überwachung der Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Unternehmen.
    Überwachung eventuell weiterer betrieblicher Datenschutzvorschriften.
    Kontrolle, dass die rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten eingehalten werden.
    Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
    Macht die Mitarbeiter mit den Vorschriften der Datenschutzgesetze vertraut und sensibilisiert sie für den Datenschutz

    Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland e.V.
    http://www.bvdnet.de
     
    Urheberrechtsgesetz in Deutschland
     
    Grundlagen des deutschen Urheberrechtsgesetzes
    Bezieht sich ausschließlich auf die Person des Urhebers
    Urheber = Schöpfer eines Werkes

    Urheberrecht gilt für
    Alle Werke, d.h. persönliche geistige Schöpfungen
    Ab dem 01.01.1998 auch Datenbanken (Sammlungen von Werken, Daten)

    Gültigkeitsdauer des Urheberrechts
    Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
    Für Datenbanken eine Schutzfrist von bis zu 15 Jahren

    Anwendung des Urheberrechtsgesetzes
    Diese Rechte bedürfen einer Genehmigung vom Urheber.
    Vervielfältigung
    Verbreitung
    Ausstellung
    Öffentliche Wiedergabe


    Bei Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber auf Schadenersatz etc. klagen.