
Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Gewählt vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung.
35. Lebensjahr muss vollendet sein.
Innerhalb der Bundesländer gibt es jeweils einen Landesdatenschutzbeauftragten.
Bundesdatenschutzbeauftragter
Aufgaben:
Kann von jedermann in Anspruch genommen werden, wenn dieser bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden ist.
Verantwortlichkeit:
Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis zum Bund.
In Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.
Erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht.
Wird innerhalb der Bundesländer durch Landesdatenschutzbeauftragte unterstützt.
Datenschutz im Unternehmen
Alle Unternehmen der Privatwirtschaft haben nach dem BDSG die Verpflichtung, einen Datenschutz-beauftragten schriftlich zu bestellen, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und mindestens fünf Arbeitnehmer in der Regel mit der Verarbeitung dieser Daten befasst sind.
oder
Wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und mindestens zwanzig Arbeitnehmer mit der Verarbeitung der Daten in der Regel beschäftigt sind.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Aufgaben:
Überwachung der Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Unternehmen.
Überwachung eventuell weiterer betrieblicher Datenschutzvorschriften.
Kontrolle, dass die rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten eingehalten werden.
Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes.
Macht die Mitarbeiter mit den Vorschriften der Datenschutzgesetze vertraut und sensibilisiert sie für den Datenschutz
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland e.V.
http://www.bvdnet.de
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